Geplantes Recht auf Reparatur

Mitunter ist es günstiger, ein defektes elektrisches Gerät durch ein neues zu ersetzen als es zu reparieren. Mit dem European Green Deal, der die Ressourcen schonen und dazu beitragen soll, die Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen, soll sich das ändern. Die EU sieht eine stärkere Förderung von Reparaturen vor.
Eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur gibt es bereits seit Juli 2024. Sie muss jedoch in nationales Recht umgesetzt werden, damit Verbraucher tatsächlich davon profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Umsetzung des Rechts auf Reparatur in Deutschland
Das Recht auf Reparatur soll in Deutschland auf verschiedene Geräte eingeführt werden. Für Smartphones, Kühlgeräte, Waschmaschinen und zahlreiche andere Geräte soll künftig das Recht auf Reparatur gelten.
Das von der EU beschlossene Vorhaben soll Verbrauchern teure Neuanschaffungen von elektrischen Geräten ersparen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht davon, dass die Wegwerfgesellschaft keine Zukunft hat. Stefanie Hubig verantwortet in der Bundesregierung den Verbraucherschutz. Weiterhin sollen mit dem Vorhaben die Ressourcen geschont werden.

Geplante Änderungen mit dem Recht auf Reparatur
Künftig sind Hersteller von bestimmten Produkten dazu verpflichtet, diese Produkte unabhängig von einer Produktgarantie innerhalb der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Die EU-Richtlinie regelt, für welche Geräte das Recht auf Reparatur gilt:
- Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner
- Kühlgeräte
- Haushaltsgeschirrspüler
- Staubsauger
- Schweißgeräte
- Server und Datenspeicherprodukte
- Tablets, Computer ohne Tastatur
- schnurlose Telefone und Mobiltelefone
- E-Bikes und E-Roller
Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie repariert werden können. Ein Verstoß gegen das Recht auf Reparatur liegt beispielsweise vor, wenn ein Akku so verbaut ist, dass er nicht getauscht werden kann. Käufer können in solchen Fällen Gewährleistung einfordern.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist können Verbraucher auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät verzichten und stattdessen eine kostenfreie Reparatur fordern. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer verlängert sich dann von zwei auf drei Jahre. Das Recht auf Tausch besteht weiterhin, doch der Fokus liegt klar auf Reparatur.

Ab wann tritt das Recht auf Reparatur in Deutschland in Kraft?
Die EU verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, bis zum 31. Juli 2026 die Änderungen für das Recht auf Reparatur in nationales Recht zu übertragen. Um die zeitliche Vorgabe in Deutschland zu erfüllen, muss der Gesetzgebungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden.
Nicht alle Teile der geplanten Reform treten gleichzeitig in Kraft. Länder und Verbände können bis Mitte Februar 2026 dazu Stellung nehmen. Kabinett und Bundestag müssen sich noch damit befassen.
Wird der Zeitplan eingehalten, können Verbraucher in Deutschland ab Ende Juli 2026 eine Reparatur vom Hersteller fordern. Das gilt auch für Geräte, die bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung gekauft wurden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist und die Verpflichtung, dass Geräte repariert werden können, gelten nur für Geräte, die ab Anfang August 2026 gekauft werden.
Die Frage drängt sich auf, was ein angemessener Preis für eine Reparatur ist. Die EU-Richtlinie und der Entwurf des Justizministeriums enthalten keine klaren Regelungen über den Preis, sondern nur allgemeine Formulierungen. Die Preise dürfen jedoch niemals die Verbraucher von einer Reparatur abschrecken und dürfen daher nicht zu hochsein.
Wie lange gibt es Ersatzteile?
Die neue Richtlinie soll Hersteller dazu verpflichten, während der erwarteten Lebensdauer der Geräte die passenden Ersatzteile bereitzuhalten.
Für ein Smartphone müssen alle Teile, aus denen es besteht, noch mindestens sieben Jahre nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells verfügbar sein. Für Waschmaschinen und Trockner müssen die Ersatzteile mindestens noch zehn Jahre nach dem Ende der Produktion bereitgehalten werden.
Es kann für Verbraucher sinnvoll sein, kleine und preiswerte Teile noch kurz vor dem Ende dieses Zeitraums sicherheitshalber zu besorgen und vorzuhalten, wenn sie ein gut funktionierendes Gerät besitzen.
Im konkreten Fall einer Waschmaschine gilt, dass sie zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren soll. Geht sie während dieser Zeit kaputt, kann der Verbraucher vom Hersteller die unentgeltliche Reparatur oder die Reparatur zu einem angemessenen Preis verlangen. Der Verbraucher kann auch einen anderen Reparaturdienst beauftragen. Der Hersteller muss dann die Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anbieten.
Vermeidung von Müll mit der neuen Richtlinie
Es gibt keine belastbaren Schätzungen darüber, wie viel Müll mit der neuen Richtlinie vermieden werden soll. Das Recht zur Reparatur soll jedoch zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels zur Verringerung des Abfallaufkommens bis 2030 beitragen.



